Wer einen Ausbau oder Erweiterung seines Hauses plant und einen Wintergarten errichten will muss sich im Vorfeld mit den bestehenden Richtlinien bezüglich Energieparverordnung  und Baurecht befassen. Im folgenden widmen wir uns dem Kapitel Baurecht. Und was das Baurecht über Wintergärten sagt.

Baurechtliche Fragen müssen in Vorab geklärt werden. Da es sich bei einem Wintergarten in den meisten Fällen auch um einen Aufenthaltsraum für Mensch handelt sind Wintergärten grundätzlich genehmigungspflichtig. Einfach abzuklären sind folgende Fragen:

  • Sind Grenzabstände einzuhalten ?
  • Sind speziell Bauformen vorgeschrieben ?
  • Liegen generelle Baugrenzen vor ?
  • Bestehen bestimmte Vorschriften zur Bebauung des Grundstückes ?

Die Antwort auf diese Fragen erhalten Sie beim zuständigen Bauamt oder Bauplanungsamt Ihrer Gemeinde. Sie müssen eine sogenannte Bauvoranfrage stellen. Diese kann unverbindlich gestellt werden und klärt ab was die Auflagen für Ihr Projekt Wintergarten sind. Besonders bei alten Häusern oder Denkmal geschützten Häusern kann diese Bauvoranfrage Aufklärung leisten, ob ein Bauantrag überhaupt sinnvoll ist oder ob dieser mit großer Warscheinlichkeit abgelehht wird, bzw. utopische Auflagen gemacht werden.

Der nächste Planungsschritt ist der eigentliche Bauantrag. Dieser muss von einem qualifizierten und geeigneten Entwurfsverfasser verfasst werden. Entsprechende Personen sind in der Regel Architekte und Bauingineure. Ist ein Bebauungsplan für Ihr Grundstüch vorhanden genügt ein einfacher Antrag bei Ihrer zuständigen Gemeinde.

Wen kein Bebauungsplan existiert, kommt man nicht umhin ein komplettes Genehmigungsverfahren bei der Gemeinde einzuleiten. Der Bauantrag wird dann von der Gemeinde an die zuständige Baubehörde weitergeleitet. In kleinen Gemeinden befindet sich diese meist im selben Gebäude und das Genehmigungsverfahren kann relativ schnell von statten gehen. Ein Vorteil in kleinen Gemeinden ist natürlich auch dass viele verantwortliche Personen dem Antragsteller „irgendwie“ bekannt sind. In großen Städten und Gemeinden ist dies nicht der Fall. Wer nicht „ewig“ auf die Entscheidung des Bauamtes warten möchte tut gut den Antragsprozess von seinem Architekten oder Ingeneur durchziehen zu lassen.

Unterlagen die mit dem Bauantrag eingereicht werden müssen sind mitunter folgende:

  • Angaben zum Bauleiter
  • Lagepläne
  • Zeichnungen im Maßstab 1:100
  • Brandschutz
  • Standsicherheitsnachweis
  • Unterschriften der Anlieger, vor allem bei Reihen- oder Doppelhäusern

Renomierte Wintergartenhersteller sind sehr behilflich und können einen Großteil der Papierarbeit für Sie übernehmen. Bei unseren Omline-Partnern werden Sie unverbindlich beraten.

Das Baurecht und die örtlichen Richtlinien haben großen Einfluß auf Ihr Projekt Wintergarten. Nur bei Einhaltung der rechtlichen Anforderungen und Normen kann das ihr Wintergarten zu Ihrem Paradies werden.