Ihr Wintergarten soll eine kleine Oase werden – eine Quelle der Erholung. Sie freuen sich vielleicht auch schon darauf, hier bald entspannen zu können. Bevor es soweit ist, müssen Sie jedoch noch einiges an Zeit, Kraft und Geld in seine Fertigstellung investieren.

Umso wichtiger ist die richtige Absicherung Ihres Wintergartens. Gerade auf die empfindlichen Materialien und ihre Konstruktion lauern nicht zu unterschätzende Gefahren. Aber auch danach können Stürme, Silvesterraketen oder selbst spielende Kinder dem Glasanbau etwas anhaben. Um im Schadensfall den Scherbenhaufen nicht erneut aus eigener finanzieller Kraft wieder in einen Wintergarten verwandeln zu müssen, sollten Sie Wert auf seine Absicherung legen. Dabei besteht bereits während des Baus Versicherungsbedarf, der sich nach der Fertigstellung ändert.

1.    Während des Baus

Zunächst müssen Sie als Bauherr – egal welchen Vorhabens und ungeachtet seines Umfangs – immer für die Absicherung der Baustelle sorgen. Man nennt dies Verkehrssicherungspflicht. Verletzen Sie diese und kommt jemand zu Schaden, haften Sie als Bauherr. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen Haftpflichtverbindlichkeiten. Für einen Anbau genügt meist auch die Privathaftpflichtversicherung. Sollte der Bau in Verbindung mit einem Hausneubau erfolgen, also über einen bloßen Anbau hinausgehen, benötigen Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Für die richtige Absicherung eines Wintergartenanbaus ist ferner entscheidend, ob Sie diesen durch ein Unternehmen aufbauen lassen oder ob Sie einen Bausatz selbst zusammenfügen und errichten. Sollten Sie Fundament, Sockel bzw. Konstruktion selbst in Eigenleistung stellen oder sollten Ihnen Freunde bei der Errichtung helfen, melden Sie sie über die Bau-Berufsgenossenschaft an. Damit sind sie über die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen am Bau abgesichert. Das ist für Sie beitragsfrei, sofern alle Helfer insgesamt weniger als 40 Stunden arbeiten. Der Schutz ist jedoch nicht wirklich sehr umfangreich. Daher gibt es für Bauherren, deren Ehepartner und die Bauhelfer, insbesondere für größere Projekte wie den Hausbau, auch eine Bauhelferversicherung.

Wenn der Bau des Wintergartens im Zuge eines Gebäudeneubaus entstehen sollte, werden viele weitere Versicherungsprodukte notwendig, wie bspw. eine Bauleistungsversicherung oder eine Feuerrohbauversicherung. Welche Versicherungen in welchen Bauphasen notwendig würden, erfahren Sie in diesem Bauherren-Guide.

2.    Nach Fertigstellung

Wohngebäudeversicherung

Sie müssen den Wintergarten Ihrer Wohngebäudeversicherung melden. Er erhöht nämlich den Wert Ihres Eigenheims. Wird die Versicherungssumme dieser Wertsteigerung nicht angepasst (Versicherungswert 1914), riskieren Sie Unterversicherung. Damit Sie im Falle eines Totalschadens Ihr Haus wieder genauso errichten können, wie es vorher war, spielt die Anpassung der Versicherungssumme bei Aufwertungen, wie dem Wintergarten, eine große Rolle. Hierzu gehören übrigens u.a. auch Solaranlagen, Carports und Garagen. Diese Aktualisierung wirkt sich in der Regel nur sehr gering auf Ihre Beiträge aus.

Wenn Sie noch keine Wohngebäudeversicherung haben, ist Ihnen als Eigenheimbesitzer der Abschluss dringend zu empfehlen. Sie schützt Ihr Heim, seine Nebengebäude und alles, was fest mit den Objekten verbunden ist, bei Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Leitungswasser und Feuer.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist häufig auf die Quadratmeter Ihrer Wohnfläche bezogen. Ein Wintergarten erhöht diese. Daher muss auch hier eine Anpassung vorgenommen werden. Über die Hausratversicherung geschützt sind alle Gegenstände, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind, bei den selben Gefahren, die auch die Wohngebäudeversicherung abdeckt.

Glasversicherung

Sie wird gewöhnlich als Option zur Hausratversicherung angeboten. Dabei wird zwischen Mobiliarverglasung und Gebäudeverglasung unterschieden. Insbesondere als Allgefahrenversicherung ist sie für Wintergartenbesitzer zu empfehlen. So werden Schäden ungeachtet der Verursachung abgesichert. Das bedeutet, dass Schäden bspw. durch Schneedruck ebenso versichert sind, wie Schäden durch eigenes Verschulden.

Glasschäden sind ohne die Erweiterung der Glasversicherung in Hausrat- und Gebäudeversicherung nur in geringem Maß abgesichert, sodass der Glasanbau nicht hinreichend abgesichert wäre. Wer bereits eine Glasversicherung besitzt, sollte sie bei späterem Anbau eines Wintergartens dringend aktualisieren.

Elementarversicherung

Hausrat- und Gebäudeversicherung können mit einer Elementarschadenerweiterung abgeschlossen werden. Diese übernimmt Kosten infolge sogenannter Elementargefahren. Das sind unter anderem Überschwemmung, Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen. Insbesondere Schneedruck stellt für Wintergärten ohne regionale Einschränkungen ein ernstzunehmendes Risiko dar, während alle weiteren versicherten Gefahren gebietsweise eine unterschiedlich hohe Eintrittswahrscheinlichkeit aufweisen.